Maschine ohne CE, was nun?
Maschinen, die nach 1995 gebaut wurden und kein CE haben, können mit einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen und in Anlehnung an die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 legal betrieben werden, wenn die Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit auf Stand der Technik umgesetzt werden.
> Moderation bei der Gefährdungsbeurteilung nach Maschinen- richtlinie 2006/42 EG Anhang I vor Ort an Ihrer Maschine > Nötige Unterlagen werden gemeinsam erarbeitet und bleiben dann Ihr Eigentum, Vorlagen bringe ich mit.
Maschinen ohne CE
T: +49 23 59 / 24 35
Stand: 08.08.2023